Gerichtsmediziner Gehalt: Was verdient ein Gerichtsmediziner/-in in Deutschland?

MUDr. Andreas Zehetner

MUDr. Andreas Zehetner

CO-Founder von futuredoctor

Lesezeit: 8 Minuten
Zuletzt aktualisiert: 5. November 2024

☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichtsmediziner/-innen verdienen in Deutschland durchschnittlich 82.900 € brutto pro Jahr bzw. ca. 6.908 € pro Monat.
  • Das Mediangehalt liegt zwischen 70.900 € und 93.700 € brutto jährlich.
  • Netto erhalten Gerichtsmediziner/-innen bei einer Vollzeitstelle circa 39.792 € - 53.885 € im Jahr.
  • Die Gehälter variieren je nach Bundesland, Arbeitgeber und Berufserfahrung.
  • Gerichtsmediziner/-innen sind meist in Anstellungsverhältnissen tätig, eigene Praxen sind eher unüblich.

📖 Inhaltsverzeichnis

Als Gerichtsmediziner/-in übernimmst du eine verantwortungsvolle Aufgabe bei der Aufklärung von Todesfällen und Verbrechen. Du führst Leichenschauen, rechtsmedizinische Untersuchungen und gerichtliche Obduktionen durch, dokumentierst die Befunde und erstellst Gutachten. Auch die Arbeit direkt am Tatort gehört zu deinem Aufgabenbereich. Mithilfe toxikologischer Untersuchungen ermittelst du Rückstände von Alkohol, Drogen oder Gift und bestimmst Alter, Geschlecht, Körpermaß sowie den Todeszeitpunkt des Opfers. Durch DNA-Analysen kannst du zusätzlich die Identität und Verwandtschaftsverhältnisse des Toten herausfinden.

Gerichtsmediziner/-innen arbeiten auch mit lebenden Opfern krimineller Handlungen und dokumentieren die Funde für Gerichtsverfahren. Die Berichterstattung vor Gericht zählt ebenfalls zu ihren Aufgaben. In Deutschland können Gerichtsmediziner/-innen ein Durchschnittsgehalt von 82.900 € brutto pro Jahr bzw. ca. 6.908 € pro Monat erwarten. Das Mediangehalt liegt zwischen 70.900 € und 93.700 €. Netto verdienen sie bei einer Vollzeitstelle im Durchschnitt 39.792 € - 53.885 € im Jahr.

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Gerichtsmediziner Gehalt während der Ausbildung und im Berufseinstieg

Der Weg zum/zur Gerichtsmediziner/-in ist lang und erfordert viel Engagement. Zunächst absolvierst du ein 12-semestriges Medizinstudium, gefolgt von einer 5-jährigen Facharztausbildung in Rechtsmedizin. Insgesamt dauert die Ausbildung zum/zur Gerichtsmediziner/-in also mindestens 11 Jahre.

Gehalt während der Ausbildung

Während des Medizinstudiums erhältst du in der Regel kein Gehalt. Die Finanzierung des Studiums und des Lebensunterhalts erfolgt meist durch Unterstützung der Eltern, Nebenjobs oder BAföG. Lediglich im Praktischen Jahr (PJ) kannst du mit einer kleinen Aufwandsentschädigung rechnen, da viele Ausbildungsstätten Geld- und/oder Sachleistungen für die Ableistung des PJs anbieten.

Einstiegsgehalt nach Abschluss der Facharztausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss der Facharztausbildung in Rechtsmedizin erwartet dich als Gerichtsmediziner/-in ein attraktives Einstiegsgehalt. Je nach Arbeitgeber liegt das Bruttogehalt im ersten Jahr bei über 5.000 Euro monatlich. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Gehalt als Rechtsmediziner jährlich an. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gehaltsentwicklung in den ersten Berufsjahren:

Berufsjahr

Bruttogehalt pro Monat

1. Jahr

5.000 - 5.500 Euro

2. Jahr

5.500 - 6.000 Euro

3. Jahr

6.000 - 6.500 Euro

4. Jahr

6.500 - 7.000 Euro

5. Jahr

7.000 - 7.500 Euro

Als Facharzt/-ärztin für Rechtsmedizin hast du hervorragende Karriereperspektiven und kannst in verschiedenen Einrichtungen wie Universitätskliniken, im gerichtsärztlichen Dienst oder in der Forschung tätig sein. Mit weiteren Qualifikationen und Übernahme von Leitungsfunktionen sind auch deutlich höhere Gehälter möglich.

Verdienstmöglichkeiten für Gerichtsmediziner/-innen in verschiedenen Einrichtungen

Als Gerichtsmediziner/-in hast du die Möglichkeit, in diversen Einrichtungen tätig zu sein. Je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag kann dein Gehalt variieren. Im Folgenden erfährst du mehr über die Verdienstaussichten in Universitätskliniken, im gerichtsärztlichen Dienst, in kommunalen Einrichtungen und privaten Klinikkonzernen.

Gehälter an Universitätskliniken

An Universitätskliniken steigt dein Gehalt als Gerichtsmediziner/-in während der fünfjährigen Assistenzzeit jährlich an. Im ersten Berufsjahr kannst du mit einem Einstiegsgehalt von 5.308,41 € rechnen. Nach Erlangung des Facharzt-Titels wirst du in die nächsthöhere Gehaltsklasse eingeordnet und dein Verdienst staffelt sich weiter nach oben. Dieses Prinzip gilt auch für Ober- und Chefärzte/-innen. Möchtest du ein Gehalt oberhalb der tariflichen Grundlagen, sind außertarifliche Verhandlungen (AT) nötig.

Bezahlung im gerichtsärztlichen Dienst

Im gerichtsärztlichen Dienst der Länder richtet sich dein Gehalt als Gerichtsmediziner/-in normalerweise nach der Besoldungsgruppe, da beschäftigte Ärzte/-innen in der Regel verbeamtet werden. Dabei erfolgt die Entlohnung nach Besoldungsstufe A14 oder A15. In leitender Position ist sogar eine Besoldung bis nach Besoldungsgruppe A16 möglich. Beispielsweise liegt das Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe A14 eines Gerichtsmediziners oder Gerichtsmedizinerin im gerichtsärztlichen Dienst bei 5.183,60 €.

Einkommen in kommunalen Einrichtungen

Für Gerichtsmediziner/-innen in kommunalen Einrichtungen gilt ein eigener Tarifvertrag (Tarifvertrag Ärzte VKA). Als Assistenzarzt/-ärztin im ersten Jahr (Entgeltgruppe 1) verdienst du 5.288,32 €. Dein Gehalt staffelt sich bis zur Stufe 6 auf 6.797,77 € nach oben. Ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe oder Entgeltgruppe bedeutet jeweils eine Steigerung deines Bruttolohns.

Verdienstmöglichkeiten in privaten Klinikkonzernen

Bist du als Gerichtsmediziner/-in bei einem privaten Klinikträger angestellt, richtet sich dein Gehalt nach den jeweiligen hauseigenen Tarifverträgen. Je nachdem, für welchen Krankenhausträger du arbeitest, kann dein Gehalt um mehrere hundert Euro variieren:

Klinikkonzern

Einstiegsgehalt (brutto monatlich)

Helios

5.507,29 €

Asklepios

5.430,00 €

Sana

5.063,00 €

Der Tarifvertrag der Sana Kliniken ähnelt im Aufbau denen der anderen privaten Krankenhausträger. Letztendlich hängt dein Gehalt als Gerichtsmediziner/-in von deiner individuellen Qualifikation, Berufserfahrung und dem jeweiligen Arbeitgeber ab. Tarifverträge bieten jedoch eine gute Orientierung für deine Verdienstmöglichkeiten in den verschiedenen Einrichtungen.

Ist eine eigene Praxis als Gerichtsmediziner sinnvoll?

Als Gerichtsmediziner/-in eine eigene Praxis zu führen, ist eher ungewöhnlich und nicht gängig. In der Regel arbeiten Gerichtsmediziner/-innen an rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten, beim gerichtsärztlichen Dienst, bei Landes- oder Bundeskriminalämtern oder in größeren Krankenhäusern. Die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten der Bundesländer, sowie die spezifischen Aufgaben machen eine selbstständige Tätigkeit in einer eigenen Praxis für Gerichtsmediziner/-innen wenig sinnvoll.

Für Gerichtsmediziner/-innen sind allerdings Tätigkeiten in Lehre und Forschung weitere interessante Bereiche, in denen sie ihr Fachwissen einbringen können, ohne eine eigene Praxis zu führen. Die Selbstständigkeit in Form einer Praxis spielt für die meisten Gerichtsmediziner/-innen somit eine untergeordnete Rolle.

Eine eigene Praxis ist als Gerichtsmediziner/-in eher ungewöhnlich - in der Regel bist du Angestellter in Unis, LKA oder BKA oder in großen Krankenhäusern.

Gerichtsmediziner Gehalt: Welche Einflussfaktoren gibt es?

Das Gerichtsmediziner Gehalt wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zwei der wichtigsten sind die Berufserfahrung und die Position innerhalb der Einrichtung. Aber auch der Standort und der Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle für das Einkommen von Gerichtsmedizinern/-innen.

Berufserfahrung und Position

Je länger ein/e Gerichtsmediziner/-in im Beruf tätig ist und je mehr Verantwortung er/sie übernimmt, desto höher fällt in der Regel das Gerichtsmediziner Gehalt aus. Während der Assistenzzeit liegt das Einstiegsgehalt zwischen 5.100 und 5.300 Euro brutto im Monat. Mit fortschreitender Facharztausbildung steigt es auf etwa 6.200 bis 6.600 Euro an. Als Facharzt/-ärztin kannst du mit einem Gehalt zwischen 6.700 und 9.100 Euro brutto monatlich rechnen, der Median liegt bei 7.226 Euro. Oberärzte/-innen verdienen je nach Arbeitgeber und Erfahrung zwischen 8.300 und 10.000 Euro brutto im Monat (ohne Zuschläge). In leitenden Positionen, wie beispielsweise als Chefarzt/-ärztin, sind Jahresgehälter von durchschnittlich 300.000 Euro brutto üblich, die außertariflich verhandelt werden.

Standort und Arbeitgeber

Auch der Standort und der Arbeitgeber haben Einfluss auf das Gerichtsmediziner Gehalt. In Großstädten und Ballungsräumen fallen die Gehälter oft höher aus als in ländlichen Gegenden. Zudem gibt es Gehaltsunterschiede zwischen den Bundesländern, insbesondere wenn du als Beamter/-in im gerichtsärztlichen Dienst eines Bundeslandes arbeitest. Hier richtet sich das Gehalt nach den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen.

Dein Arbeitgeber spielt ebenfalls eine Rolle für dein Einkommen als Gerichtsmediziner/-in. Universitätskliniken, kommunale Krankenhäuser und private Klinikkonzerne zahlen unterschiedliche Gehälter, da hier verschiedene Tarifverträge gelten. Auch zwischen angestellten Gerichtsmedizinern/-innen in Praxen, Kliniken und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gibt es Gehaltsunterschiede.

Position

Gehalt (brutto monatlich)

Assistenzarzt/-ärztin (Anfangsgehalt)

5.100 - 5.300 Euro

Assistenzarzt/-ärztin (fortgeschrittene Facharztausbildung)

6.200 - 6.600 Euro

Facharzt/-ärztin

6.700 - 9.100 Euro
(Median: 7.226 Euro)

Oberarzt/-ärztin

8.300 - 10.000 Euro
(ohne Zuschläge)

Chefarzt/-ärztin

durchschnittlich 300.000 Euro brutto jährlich
(außertarifliche Verhandlungen üblich)

Karriereperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gerichtsmediziner/-innen

Als Gerichtsmediziner/-in hast du nach deiner Facharztausbildung vielfältige Möglichkeiten, deine Karriere voranzutreiben und dich weiterzuentwickeln. Eine Option ist die Spezialisierung in bestimmten Teilgebieten der Rechtsmedizin, um dein Fachwissen zu vertiefen und deine Expertise auszubauen. Mit zunehmender Berufserfahrung kannst du als Oberarzt/-ärztin mehr Verantwortung übernehmen und später sogar die Position als leitende/-r Oberarzt/-ärztin anstreben.

Wenn du eine Führungsrolle in der Gerichtsmedizin anstrebst, könnte die Leitung eines rechtsmedizinischen Instituts ein spannendes Karriereziel für dich sein. Auch eine Tätigkeit als Lehrstuhlinhaber/-in an einer Universität bietet dir die Chance, dein Wissen an angehende Gerichtsmediziner/-innen weiterzugeben und die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben. Eine Promotion oder Habilitation eröffnet dir zusätzliche Perspektiven in der akademischen Laufbahn.

Um deine Aufstiegsmöglichkeiten als Gerichtsmediziner/-in zu verbessern, lohnt es sich, Zusatzqualifikationen in speziellen Bereichen der Rechtsmedizin zu erwerben. Weiterbildungen in Themengebieten wie Forensische Toxikologie, Forensische Molekularbiologie oder Forensische Bildgebung können dein Profil schärfen und deine Karrierechancen erhöhen. Auch der Erwerb von Kenntnissen in angrenzenden Disziplinen wie Kriminologie oder Psychologie kann für deine berufliche Entwicklung von Vorteil sein.



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